Informationen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz oder kurz DSD

· verfasst von Johanna Berg · Zeit zum Lesen 2 Minuten · (324 Wörter)

Das DSD ist eine Sprachprüfung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, die nach mehreren Jahren Deutschunterricht in der Schule abgelegt werden kann. Sie wird aktuell von rund 50.000 Prüflingen im Jahr auf der ganzen Welt abgelegt. Das DSD I (Niveaustufe A1/B1) bildet für Ausländer die sprachliche Voraussetzung für den Besuch eines Studienkollegs in Deutschland. Es wird jedoch an unserer Schule nicht angeboten. Das DSD II (Niveaustufe B2/C1) ist die sprachliche Voraussetzung für den Besuch einer deutschen Hochschule ohne weitere Sprachprüfung. Jedoch bietet ein DSD II Diplom auch den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, da z.B. ein tschechischer Arzt in Deutschland arbeiten darf, wenn er ein Diplom mit dem Ergebnis B2 oder besser vorlegen kann.

Die Prüfung setzt sich aus vier Teilen zusammen:

Die Mündliche Kommunikation ist eine Prüfung von 20 Minuten vor einer dreiköpfigen Kommission. Der Prüfling hält zunächst einen Kurzvortrag zu einem spontan vorbereiteten Thema. Außerdem zeigt er eine Präsentation zu einem selbstgewählten Thema. Beiden Vorträgen folgt ein kurzes Prüfungsgespräch. Die Schriftliche Kommunikation dauert 120 Minuten. In dieser Zeit schreibt der Schüler einen Aufsatz zu einem zuvor unbekannten Text. Der Inhalt ist einem von drei Großthemen entnommen, die weit vor der Prüfung bekannt sind (z.B. Umwelt, Sport oder demographischer Wandel). Das Hörverstehen dauert 40 Minute und besteht aus einem multiple Choice Fragebogen, den die Prüflinge während des Hörens bearbeiten. Das Leseverstehen dauert 90 Minuten und ist genauso aufgebaut wie das Hörverstehen, nur dass die Prüflinge nun Texte vor sich haben.

Bis zum DSD II veranschlagt die Kultusministerkonferenz ca. 800 bis 1.200 Stunden Deutschunterricht à 45 Minuten. Diese werden vollständig am GML gehalten und finden bei den Deutschlehrerinnen und -lehrern der Schule statt (oder zum Teil in den Grundschulen bei den Schülern der A-Klassen). Ab der 4AV bzw. der zweiten Hälfte der A1 erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Stunden Unterricht bei einer muttersprachlichen Lehrperson, die in den letzten beiden Jahren für die Vorbereitung auf das DSD II und dessen Durchführung verantwortlich ist.